Wiederanmeldung
Möchte ein Spieler nach seiner Abmeldung wieder bei seinem alten Verein spielen, der Pass befindet sich jedoch ordnungsgemäß bereits auf der Geschäftsstelle, muß eine Wiederanmeldung (Spielgenehmigungsantrag) ausgefüllt werden. Der Verein erhält dann einen neuen Spielerpass mit neuem Spielrecht. Bis dahin bestitzt der Spieler keine Spielberechtigung.