Wechselperiode II
- die Abmeldung muss bis zum 31.12. erfolgen
- der Antrag mit Unterlagen muss bis zum 31.1. bei der Geschäftsstelle vorliegen
- die fehlende Zustimmung kann nicht durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung ersetzt werden
- auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.1. vorliegen