- Die Abmeldung muss bis zum 31.12. erfolgen
- Der Antrag auf Spielerlaubnis muss bis zum 31.1. auf der Geschäftsstelle vorliegen.
- auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.1. auf der Geschäftsstelle vorliegen.
- In der Wechselperiode II kann die Zustimmung nicht durch die Zahlung der Entschädigung ersetzt werden.
Die Wechselperiode II endet am Dienstag, 31.1.2012 um 24:00 Uhr.
Die Spielerlaubnis wird ab dem Eingang des Antrages auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens ab dem 1.1. erteilt, wenn der abgebende Verein dem Wechsel zustimmt.
Stimmt der abgebende Verein dem Wechsel nicht zu , kann frühestens 6 Monate nach dem Tag des letzten Spieles die Spielerlaubnis erteilt werden.
Auch beim Abschluß eines Vertrages als Vertragsspieler ist die Zustimmung des abgebenden Vereins notwendig.
Die Wechselperioden gelten nicht für den Juniorenbereich. Hier sind also die o.g. Fristen nicht einzuhalten, die Berechnung der Spielzeit richtet sich nach den Bestimmungen der Jugendordnung (§ 7 und 8).
Eine Ausnahme bilden der ältere A-Junioren- (Jg. 1993) und der ältere B-Juniorinnenjahrgang (Jg. 1995). Diese wechseln nach den Bestimmungen der Aktiven wie oben beschrieben.