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Kinderschutz im Verein

Der SBFV möchte seine Sportvereine dabei unterstützen, den organisierten Fußball zu einem sicheren und positiven Ort für Kinder, Jugendliche und alle Beteiligten zu machen. 

Täglich werden Kinder auf unseren Fußballplätzen trainiert. Die Jugendtrainer und Ehrenamtlichen in den Vereinen bringen dabei großes Engagement und Einsatz ein, investieren viel Zeit und leisten vorbildliche Arbeit. Trotzdem kann das Thema sexualisierte Gewalt in den Vereinen auftreten. Daher ist es wichtig, dass die Vereine sich mit dem Thema Kinderschutz im Fußball auseinandersetzen, denn wir, die den Fußball organisieren, tragen Verantwortung. Kinderschutz gehört zu den grundlegenden Anforderungen, denen jeder Verein gerecht werden sollte. Darüber hinaus ist der gelebte Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ein Qualitätsmerkmal für jeden Verein. Bei der Umsetzung dieser sensiblen Thematik möchten wir Sie unterstützen.

Gemeinsamer Fünf-Punkte-Plan der Fußballverbände in Baden-Württemberg

Wir möchten als Fußballverbände in Baden-Württemberg ein deutliches Zeichen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Fußball setzen, Vereine für das Thema sensibilisieren und dazu animieren, das Thema Kinderschutz kontinuierlich und aktiv zu leben. Als konkrete Hilfestellung haben die Verantwortlichen in Baden, Südbaden und Württemberg einen Fünf-Punkte-Plan erarbeitet, dessen Umsetzung bereits effektiv dabei helfen kann, Vorfälle zu verhindern.

  1. Benennung eines (abteilungsübergreifenden) Vereinsverantwortlichen auf Vorstandsebene zur Umsetzung von Kinderschutz im Verein.
  2. Benennung eines Ansprechpartners innerhalb des Vereins als vertrauensvolle Anlaufstelle, am besten eine weibliche sowie eine männliche Person.
  3.  Einführung von Verhaltensregeln für Trainer*innen, Betreuer*innen und Vereinsmitarbeiter*innen.
  4. Pflicht zur Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für alle Trainer*innen, Betreuer*innen und Vereinsmitarbeiter*innen.
  5. Kommunikation und Sensibilisierung im Verein mittels Materialien und Informationsveranstaltungen für Trainer*innen, Betreuer*innen und Vereinsmitarbeiter*innen, sowie auch für Eltern, Kinder und Jugendliche. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Einzeltrainings – falls überhaupt als sinnvoll erachtet – lediglich durchgeführt werden sollten, wenn eine weitere erwachsene Aufsichtsperson anwesend ist.    

Wir möchten ausdrücklich betonen, dass ein Kinderschutzkonzept und die Anwendung des Fünf-Punkte-Plans nur einzelne Bausteine in der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt von Kindern sein können. Mehr Informationen zum Thema Kinderschutz finden Sie in der DFB-Broschüre „Kinderschutz im Verein“, die als Handlungsleitfaden dienen soll. Darüber hinaus hat der DFB als Hilfestellung für die Vereine entsprechende Mustervorlagen und Merkblätter bereitgestellt, um Kinderschutz im Verein wirksam umzusetzen: http://www.dfb.de/fair-playgewaltpraevention/kinderschutz/die-broschuere-kinderschutz-im-verein/
Zudem finden Sie auf der Website der Badischen Sportjugend Freiburg unter folgendem Link ebenfalls Informationen zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt: https://www.bsj-freiburg.de/kinder-jugendschutz/praevention-sexueller-gewalt

Ansprechpersonen Kinderschutz

Bei Vorfällen im Verein oder auch bei Verdachtsfällen steht Ihnen bei der bsj Freiburg zur Verfügung:

Marcel Drayer
Referent für Sport und Soziales der Badischen Sportjugend Freiburg
Tel.: 0761/15246-32
E-Mail: drayer(at)bsj-freiburg.de

Geschäftsstelle Freiburg

Tel.: 0761/71311
E-Mail: info(at)kinderschutzbund-freiburg.de

www.kinderschutzbund-freibrug.de

Ute Wilkesmann (Ehrenamt)
Telefon: 07551/7639
E-Mail: ute.wilkesmann(at)sbfv.de

Viola Klausmann (Hauptamt)
Telefon: 0761/28269-31
E-Mail: viola.klausmann@sbfv.de

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