Regeländerungen
 

Saison 2010/2011 (gültig ab 01.07.2010)

 

 

Regeländerungen:

 

 

Regel 5– Der Schiedsrichter

 

In der Auslegung der Spielregeln unter dem Punkt „Verletzte Spieler - Ausnahmen gelten nur“ wurde im Regelheft Seite 32 neu hinzugefügt: 

● Wenn Spieler desselben Teams nach einem Zusammenprall sofortige Betreuung benötigen.

Dies bedeutet, dass Spieler einer Mannschaft nach einem Zusammenprall und anschließender Behandlung durch Betreuer auf dem Spielfeld, dieses nicht verlassen müssen. Dies wurde ergänzend der Regelung einer Behandlung zusammen mit dem Torhüter geändert.

 

 

Regel 14– Der Strafstoß

 

Hier wurde klargestellt, wann beim Strafstoß von einem unsportlichen Täuschen gesprochen wird und was als Finte erlaubt ist. Aus diesem Grund wurde dieser Absatz im Regelheft neu definiert: 

● Finten beim Anlauf zur Täuschung des Gegners bei der Ausführung eines Strafstoßes gehören zum Fußball. Nach vollendetem Anlauf den eigentlichen Stoß nur vorzutäuschen, gilt als Verstoß gegen die Regel 14 und stellt eine Unsportlichkeit dar, für die der betreffende Spieler verwarnt wird.

 Dies bedeutet, dass Finten beim Anlauf in Ordnung sind. Lediglich die Verzögerung des Schusses

gilt als Unsportlichkeit.

 

 

Saison 2009/2010 (gültig ab 01.01.2010)

  

Regeländerungen:

 

 

Regel 3– Zahl der Spieler

 

Ein Auswechselspieler gilt nach der Halbzeitpause als eingewechselt, wenn der Schiedsrichter darüber informiert wurde und er dem Wechsel zugestimmt hat. Erfolgt der Wechsel ohne Wissen des Schiedsrichters, gilt der Auswechselspieler nicht als Spieler und ein durch diesen Spieler erzieltes Tor wäre ungültig. Spielfortsetzung ist ein indirekter Freistoß aus dem Torraum heraus und eine Verwarnung. Der Wechsel ist zu notieren.

 

Hiermit entfällt, dass ein in der Halbzeit eingewechselter Ersatzspieler automatisch zum Spieler wird. In der Praxis teilen die Vereine dem Schiedsrichter den Wechsel auch mit. Dennoch sollte der Schiedsrichter vor Beginn der zweiten Halbzeit die Vereine nach möglichen Wechseln fragen.

 

Konsequenz:

 

Bei einem anderen Eingriff eines solchen Spielers wird das Spiel ebenfalls mit indirektem Freistoß, wo der Ball bei Unterbrechung war, fortgesetzt.

 

 

Regel 4– Ausrüstung der Spieler

 

Nach Anweisung des DFB sind andersfarbige Streifen, die größer als 2 cm sind, auf den Stutzen verboten. Im SBFV wird dies „lockerer“ gehandhabt. Der Tape-Streifen oder ein Befestigungsband darf auch größer als 2 cm sein, ohne dass der Schiedsrichter eingreifen muss. Ist jedoch der gesamte Stutzen mit Tape versehen, muss der Schiedsrichter reagieren. Der Spieler muss das Tape entfernen. Eine Meldung auf dem Spielbericht ist nicht erforderlich. Es ist ebenfalls untersagt, über den Stutzen weitere andersfarbige Socken anzuziehen. Wichtig bei der ganzen Sache ist, dass eine Unterscheidung zur gegnerischen Mannschaft erfolgen kann.

 

 

Regel 5– Der Schiedsrichter

 

Der Schiedsrichter kann auf Grundlage der „Strafgewalt des Schiedsrichters von Betreten bis Verlassen des Spielfeldes“ eine Personalstrafe durch Zeigen der entsprechenden Karte aussprechen. Bisher war dies auch in der Halbzeitpause im Kabinengang möglich. Neu ist nun, dass Personalstrafen durch Zeigen der Karten nur auf dem Spielfeld erfolgen dürfen. In der Halbzeitpause im Kabinengang wird eine Personalstrafe nur durch Aussprache, ohne Zeigen der Karte, gegeben. Die Spielführer sind hierüber zu informieren. An der Strafgewalt ändert sich nichts.

 

 

Regel 14– Der Strafstoß

 

1) Zur Strafstoßausführung ist es Voraussetzung, dass der Schütze entsprechend benannt und identifizierbar ist. Wenn ein anderer Spieler als der identifizierte Schütze den Strafstoß schießen möchte und anläuft, wurde dies bisher immer sofort unterbunden und der Strafstoß wiederholt. Neu ist jetzt, dass die Wirkung abzuwarten ist. Wird bei diesem Strafstoß ein Tor erzielt, gibt es eine Wiederholung. In allen anderen Fällen einen indirekten Freistoß an der Stelle, wo der Spieler den Strafraum betrat (Ausnahme kann ein Vorteil sein, wenn der Torwart den Ball sicher fängt). Der Spieler ist nicht zu verwarnen.

 

2) Bisher wurde ein Strafstoß immer wiederholt, wenn der Ball auf dem Weg nach vorne durch einen äußeren Einfluss aufgehalten/abgelenkt wurde. Hierzu zählte auch das Platzen des Balles. Neu ist, dass ein Platzen des Balles nach der Strafstoßausführung zu einem SR-Ball, wo der Ball beim Platzen war, führt. Dies analog, wenn der Ball während dem Spiel platzt. Wird der Ball durch einen anderen Umstand (Zuschauer; Auswechselspieler, Tier usw.) auf dem Weg nach vorne aufgehalten, gibt es eine Wiederholung.

 

 

Regel 15– Der Einwurf

 

Der vorgeschriebene maximale Abstand von einem Meter zwischen dem Einwerfer und der Seitenlinie entfällt. Einem Spieler ist es somit gestattet, den Ball auch von der Aschenbahn einzuwerfen. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass keine Bande, Umzäunung o.ä. zwischen dem Einwerfer und der Seitenlinie ist. Sollte dies der Fall sein, ist der Einwurf wie bisher zu wiederholen.

 

Hinweise/Erläuterungen:

 

 

Regel 11– Abseits

 

Jeder verteidigende Spieler, der aus irgendeinem Grund ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters das Spielfeld aus taktischen Gründen verlässt, befindet sich bis zur nächsten Spielunterbrechung mit Blick auf ein Abseits auf der eigenen Tor- oder der Seitenlinie, auf welcher Höhe er sie verlassen hat. Verlässt der Spieler absichtlich das Spielfeld, wird er bei der nächsten Spielunterbrechung verwarnt.

 

 

Regel 12– Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen

 

1) Wirft ein Spieler einen Gegenstand (Schuh, Ball, Trinkflasche o.ä.) auf den Ball und trifft diesen, wird dies als Handspiel gewertet und das Spiel ist mit einem direkten Freistoß fortzusetzen. Das Werfen auf den Ball ist dem Handspiel somit gleichgesetzt.

 

2) Wenn ein Auswechselspieler unerlaubt auf das Spielfeld läuft und greift ins Spielgeschehen ein, d.h. er spielt den Ball oder berührt ihn, kann kein Vorteil gewährt werden. Nur wenn der Spieler auf das Feld läuft und nicht ins Spielgeschehen eingreift, ist dies möglich.

 

 

Regel 15– Der Einwurf

 

Für die Entscheidung zur korrekten Ausführung eines Einwurfes ist nur die tatsächliche Ausführung relevant. Ist diese regelkonform, gilt der Einwurf als korrekt ausgeführt. Was vor der Ausführung erfolgte (z.B. Salto) ist nicht relevant.