Saison 2009/2010 (gültig ab 01.01.2010)
Regeländerungen:
Regel 3– Zahl der Spieler
Ein Auswechselspieler gilt nach der Halbzeitpause als eingewechselt, wenn der Schiedsrichter darüber informiert wurde und er dem Wechsel zugestimmt hat. Erfolgt der Wechsel ohne Wissen des Schiedsrichters, gilt der Auswechselspieler nicht als Spieler und ein durch diesen Spieler erzieltes Tor wäre ungültig. Spielfortsetzung ist ein indirekter Freistoß aus dem Torraum heraus und eine Verwarnung. Der Wechsel ist zu notieren.
Hiermit entfällt, dass ein in der Halbzeit eingewechselter Ersatzspieler automatisch zum Spieler wird. In der Praxis teilen die Vereine dem Schiedsrichter den Wechsel auch mit. Dennoch sollte der Schiedsrichter vor Beginn der zweiten Halbzeit die Vereine nach möglichen Wechseln fragen.
Konsequenz:
Bei einem anderen Eingriff eines solchen Spielers wird das Spiel ebenfalls mit indirektem Freistoß, wo der Ball bei Unterbrechung war, fortgesetzt.
Regel 4– Ausrüstung der Spieler
Nach Anweisung des DFB sind andersfarbige Streifen, die größer als 2 cm sind, auf den Stutzen verboten. Im SBFV wird dies „lockerer“ gehandhabt. Der Tape-Streifen oder ein Befestigungsband darf auch größer als 2 cm sein, ohne dass der Schiedsrichter eingreifen muss. Ist jedoch der gesamte Stutzen mit Tape versehen, muss der Schiedsrichter reagieren. Der Spieler muss das Tape entfernen. Eine Meldung auf dem Spielbericht ist nicht erforderlich. Es ist ebenfalls untersagt, über den Stutzen weitere andersfarbige Socken anzuziehen. Wichtig bei der ganzen Sache ist, dass eine Unterscheidung zur gegnerischen Mannschaft erfolgen kann.
Regel 5– Der Schiedsrichter
Der Schiedsrichter kann auf Grundlage der „Strafgewalt des Schiedsrichters von Betreten bis Verlassen des Spielfeldes“ eine Personalstrafe durch Zeigen der entsprechenden Karte aussprechen. Bisher war dies auch in der Halbzeitpause im Kabinengang möglich. Neu ist nun, dass Personalstrafen durch Zeigen der Karten nur auf dem Spielfeld erfolgen dürfen. In der Halbzeitpause im Kabinengang wird eine Personalstrafe nur durch Aussprache, ohne Zeigen der Karte, gegeben. Die Spielführer sind hierüber zu informieren. An der Strafgewalt ändert sich nichts. |