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Startseite » Frequently Asked Questions

Welche Testmöglichkeiten gibt es? Wer sind "geeignete Personen" zur Testüberwachung?

Um einen Testnachweis für ein Training oder ein Spiel zu erbringen, gibt es für nicht-immunisierte Personen folgende Optionen:

 - Selbsttest vor Ort unter Aufsicht eines Vereinsverantwortlichen, der den Test überwacht. Der Test berechtigt lediglich zur Teilnahme am jeweiligen Training oder Spiel. Das Ergebnis muss nicht dokumentiert und aufbewahrt werden.
 - Nachweis eines Tests im Arbeitsumfeld
 - Nachweis eines Schnelltests oder PCR-Tests von einer offiziellen Teststelle

Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.

Häuslich mitgebrachte Tests (die nicht unter Aufsicht durchgeführt worden sind) sind nicht zulässig.

Aktuelle Änderungen der CoronaVO Sport

Wer darf die Testungen durchführen?
Zusätzlich zu professionellen Schnelltests von einer zugelassenen Teststelle können auch zur Laienanwendung gedachte Selbsttests/Schnelltests genutzt werden. Dabei muss die Anwendung dieses Tests vor Ort von einer geeigneten Person der Institution, die der Testpflicht unterliegt, also einem Vereinsvertreter, überwacht und bestätigt werden: Die geeignete Person muss “zuverlässig und in der Lage sein, die Gebrauchsanweisung des verwendeten Tests zu lesen und zu verstehen, die Testung zu überwachen, dabei die geltenden AHA-Regeln einzuhalten, das Testergebnis ordnungsgemäß abzulesen sowie die Bescheinigung korrekt und unter Angabe aller erforderlichen Angaben und unter Wahrung des Datenschutzes auszustellen.” Eine Vorlage für ein Bestätigungsformular finden Sie unten.

Rechtlich wird dieser überwachte Selbsttest wie ein Schnelltest gewertet. Bei einem positiven Ergebnis entsteht eine Absonderungspflicht. Zudem wird dringend geraten, einen positiven Schnelltest mittels eines PCR-Tests überprüfen zu lassen. Die Testungen sind ohne vorherige konkrete Anforderung seitens des Gesundheitsamtes vorzunehmen. Kosten der Selbsttests werden nicht übernommen.

Weiterführende Informationen des Landes Baden-Württemberg

 

Selbsttest-Bescheinigung zum Download
Erstellt/Stand: 
21.03.2022, 8:00Uhr
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