Wechselperiode I - 1.7. bis 31.8 (Amateure) bzw. 1.9. (Vertragsspieler)
DruckversionPDF-VersionWill ein Spieler innerhalb der Wechselperiode I (1. Juli – 31. August (Amateure) bzw. 1. September (Vertragsspieler)) im Aktiv-Bereich seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler bis spätestens zum 30. Juni nachweisbar abmelden. Vereine, die für das DFBnet-Modul „Passantrag Online“ registriert sind, können über das Modul eine stellvertretende Abmeldung für den Spieler vornehmen.
Der Vereinswechselantrag mit Unterlagen muss bis zum 31. 8 für Amateure und bis zum 1.9. für Vertragsspieler bei der Geschäftsstelle vorliegen (schriftlich oder per DFBnet).
Eine fehlende Zustimmung des abgebenden Vereins kann durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung nach § 16 Ziffer 3.2.1. bis 3.2.3 der Spielordnung (SpO) ersetzt werden. Auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.8. bzw. 1.9. vorliegen.
Weitere Informationen rund um den Vereinswechsel finden Sie im Vereinswechsel A-Z
Der Vereinswechselantrag mit Unterlagen muss bis zum 31. 8 für Amateure und bis zum 1.9. für Vertragsspieler bei der Geschäftsstelle vorliegen (schriftlich oder per DFBnet).
Eine fehlende Zustimmung des abgebenden Vereins kann durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung nach § 16 Ziffer 3.2.1. bis 3.2.3 der Spielordnung (SpO) ersetzt werden. Auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.8. bzw. 1.9. vorliegen.
Weitere Informationen rund um den Vereinswechsel finden Sie im Vereinswechsel A-Z