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"Playing Down"-Regelung

"Playing Down" bietet biologisch jüngeren Kindern zeitweise die Möglichkeit, in einer jüngeren Altersklasse zu spielen („Playing-Down“), um sich dort mit körperlich ähnlich entwickelten Kindern zu messen.

 

Die körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen verläuft in der Regel nicht linear und sehr individuell. Deutlich kleinere und leichtere Kinder treffen im sportlichen Wettkampf einer Altersklasse oftmals auf größere und körperlich stärkere Jungen und Mädchen. Man spricht hier vom „relativen Alterseffekt“, der für den weiteren Verlauf einer sportlichen Entwicklung für spätentwickeltere Kinder deutlichen Nachteile mit sich bringen kann. Das vielleicht prominenteste Beispiel ist der argentinische Weltmeister Lionel Messi, der aufgrund des verzögerten Wachstums erst spät sein extremes Talent entwickeln und perfektionieren konnte. 

Die großen Unterschiede in der biologischen Reife führen im Jugendfußball vielfach zu Benachteiligungen – im Training wie im Spiel. Eine deutliche geringere Körpergröße bspw., verringert die Möglichkeit, sich im Zweikampf gegen biologisch ältere Gegenspielerinnen und -Spieler durchzusetzen. In der Folge verlieren Spätentwickler oft die Lust an zweikampfgeprägten Sportarten. Studien belegen eindeutig die geringere Chance für biologische jüngere Kinder, für Auswahlkader berücksichtigt zu werden. In Mannschaftssportarten betrifft dies in der Regel Kinder und Jugendliche, die in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres geboren werden. 

Fragen zum "Playing Down"

Die Regelung betrifft die jüngeren Altersklassen der männlichen C- und B-Jugend (U14 und U16) in allen Spielklassen. Für die Saison 2025/26 sind dies die Jahrgänge 2012 und 2010. Um in einer jüngeren Altersklasse spielberechtigt zu sein (d.h. U13 bzw. U15), muss ein Spieler folgendes Kriterium erfüllen: Sein biologisches Alter zum 1. Juli 2025 ist mehr als ein Jahr geringer als das biologische Alter des „durchschnittlichen“ Spielers seiner eigentlichen Altersklasse.  

Konkret bedeutet dies: Der „durchschnittliche“ U14-Spieler ist am 1. Juli 2025 13,0 Jahre alt. Der „durchschnittliche“ U16-Spieler ist 15,0 Jahre alt. Um am „Playing-Down“ teilnehmen zu können, muss das biologische Alter eines Spielers weniger als 12,0 (als aktueller Spieler der U14) bzw. weniger als 14,0 Jahre (als aktueller Spieler der U16) betragen. 

Das biologische Alter eines Spielers kann anhand des Körpergewichts sowie der Körpergröße im Stehen und im Sitzen abgeschätzt werden (sog. Mirwald-Methode). Die Messung dauert etwa 5 Minuten. Die notwendigen Materialien sind eine digitale Körperwaage und ein Stadiometer zur Größenmessung.

Ein kurzes Schulungsvideo zur richtigen Durchführung der Messung finden Sie hier.

Die Messergebnisse werden mit weiteren relevanten Informationen zum Spieler in ein Excel-Dokument eingetragen. Dort wird automatisch das biologische Alter des Spielers berechnet. Schließlich wird angezeigt, ob der Spieler für die „Playing-Down“-Regelung antragsberechtigt ist. 

Es wird empfohlen nur dann einen Antrag zu stellen, wenn angenommen wird, dass ein Spieler davon profitiert, noch eine Zeit lang in der jüngeren Altersklasse zu spielen (bpw. weil er aktuell Schwierigkeiten hat, mit den Spielern seiner angestammten Altersklasse mitzuhalten).

Nach Prüfung des o.g. Kriteriums sendet der/die Jugendleiter*in das ausgefüllte Excel-Dokument mit den Messergebnissen zum biologischen Alter, das Antragsformular und die Einverständniserklärung der Eltern des Spielers an leon.uebele(at)sbfv.de.
Dort wird der Antrag geprüft und eine zentrale Messung durch geschulte Verbandsmitarbeiter*innen durchgeführt. Wenn das Kriterium erfüllt ist, wird das Spielrecht für eine Saisonhälfte ausschließlich in der jüngeren Altersklasse genehmigt. Zur zweiten Saisonhälfte kann ein erneuter Antrag gestellt werden. 

  1. Durchführung des Messverfahrens durch den Verein (verantwortlicher Trainer/Jugendleiter) mit Excel-Tabelle. Hierzu bitte die beiden Video-Tutorials zuvor anschauen und danach verfahren.
  2. Bei Unterschreitung des biologischen Alters erfolgt ein Antrag über das Antragsformular („Antrag Sonder-Spielrecht“), dem die Excel-Liste mit den Messergebnissen sowie die Einverständniserklärung der Eltern beigefügt werden muss.
  3. Anschließend erfolgt eine 2. zentral Testung durch geschultes Personal des Verbandes (z.B. auf der SBFV-Geschäftsstelle). Terminmitteilung erfolgt bis Ende August. 
  4. Bei Unterschreiten des Grenzwerts in der 2. Untersuchung, wird der Antrag durch die Geschäftsstelle genehmigt und die Spielberechtigung über die Passstelle erteilt.

Für die erste Saisonhälfte (Spielrecht bis 31.01.2026) muss der Antrag bis zum 15.08.2025 über den Jugendleiter per ePostfach an die SBFV-Passstelle eingereicht werden. Die zentralen Messtermine finden bis ca. mitte September statt und werden rechtzeitig mitgeteilt. 

Für die zweite Saisonhälfte (Spielrecht von 01.02.2026 bis 31.07.2026) muss der Antrag bis zum 11.12.2025 eingereicht werden. Die zentralen Messtermine finden im Anschluss statt und werden ebenfalls kommuniziert.

WICHTIGE HINWEISE

  • Laufzeit für genehmigte Anträge: eine Saisonhälfte (Spielrecht: 1.8. bis 31.1., bzw. 1.2. bis 30.6.).
  • Für eine Verlängerung des Sonderspielrechts (bis zum 30.6.) ist eine Folgetestung zwischen 1.12. – 31.1. notwendig.
  • Wird der Antrag genehmigt, ist nur die Teilnahme am altersklassentieferen Wettbewerb (U16 in U15; U14 in U13) erlaubt. Zurückversetzte Spieler dürfen für den entsprechenden Zeitraum nicht in der U16 bzw. U14 spielen.
  • Das Sonderspielrecht gilt
    • bei den D-Junioren (U13) in allen Spielklassen und
    • bei den C-Junioren (U15) bis einschließlich RL Süd.

Erklärvideo zur Durchführung der "Vorab"-Messung im Verein.

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