Warnstufe: 3G für alle Beteiligten, drinnen wie draußen
DruckversionPDF-VersionNeue Corona-VO
23.02.2022 | 10:49 Uhr
Die Landesregierung hat eine neue CoronaVO sowie eine neue CoronaVO Sport verkündet. Ab dem heutigen Mittwoch, 23.02.2022, gelten neue Grenzwerte für den Stufenplan. Demnach befindet sich Baden-Württemberg ab sofort in der Warnstufe, welche den Amateursport unter 3G-Bedingungen ermöglicht.
Mit der neuen Corona-Verordnung gilt ab dem heutigen Mittwoch, 23. Februar 2022, gilt für alle Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Funktionsteams etc.) die 3G-Regelung, drinnen wie draußen. Das heißt, auch nicht-immunisierte Personen können mit einem negativen Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.
Hallensport in den Ferien: Tests für nicht-immunisierte Schüler*innen
Schüler*innen unter 18 Jahren unterliegen weiterhin einer Ausnahme: Da sie in der Schule regelmäßig getestet werden genügt der Nachweis über den Schülerstatus, zum Beispiel über einen Schülerausweis. In den anstehenden Faschingsferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen für den Hallensport und die Kabinennutzung allerdings einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen – dieser kann auch unter Aufsicht eines Vereinsvertreters vor Ort als Selbsttest durchgeführt werden.
Zuschauer*innen, Maskenpflicht und Hygienekonzept
In geschlossenen Räumen ist nun eine maximale Zuschauer-Auslastung von 60 Prozent bei nicht mehr als 6.000 Personen erlaubt. Im Freien liegt die Grenze bei maximal 75 Prozent und 25.000 Personen. In beiden Fällen gilt die 3G-Regel.
In allen Stufen gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
Betreiber*innen von Sportstätten bzw. Veranstalter*innen von Sportveranstaltungen müssen weiterhin in allen Stufen ein Hygienekonzept erstellen. Dieses muss folgende Punkte beinhalten: die Umsetzung der Abstandsempfehlung, die Regelung von Personenströmen, die Umsetzung der Zutrittskontrollen, die Umsetzung der Maskenpflicht, die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen, die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, eine rechtzeitige und verständliche Information über die geltenden Hygienevorgaben.
Ergänzende Regelungen für den Spielbetrieb im SBFV:
Pflicht zur Bestätigung der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
Neben der gesetzlichen Verpflichtung des Heimvereins zur Kontrolle der 3G-Nachweise, hat der SBFV-Verbandsvorstand eine “Pflicht zur Bestätigung der Erfüllung der Vorgaben der Corona-VO" für beide am Spiel beteiligten Vereine beschlossen. Demnach müssen neben dem Gastverein auch der Heimverein die Erfüllung der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben zur Teilnahme am Spiel per Unterschrift bestätigen (siehe SpO §49a). Das entsprechende Formular steht unter https://sbfv.de/download/formulare-spielbetrieb zum Download bereit. Das von beiden Vereinen unterschriebene Formular ist vom Heimverein bis 3 Monate nach Saisonende aufzubewahren.
Corona-Spielabsetzungen weiterhin nach Einzelfallprüfung
Aufgrund der derzeit hohen Infektionszahlen müssen wir davon ausgehen, dass es vermehrt zu coronabedingten Ausfällen von Spieler*innen kommen wird. Im Wesentlichen wird die bisherige Absetzungspraxis aus dem Herbst 2021 fortgeführt, nach der Spielabsetzungen nach Einzelfallbewertungen durch die verantwortlichen Verbandsmitarbeiter erfolgen. Eine Übersicht der zuständigen Verbands-/Bezirksmitarbeiter finden Sie hier: https://sbfv.de/corona-fall-im-verein
Details zu den Regelungen sowie die häufigsten Fragen und Antworten finden Sie wie gewohnt auf unserem Corona-Infoportal.
Mit der neuen Corona-Verordnung gilt ab dem heutigen Mittwoch, 23. Februar 2022, gilt für alle Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Funktionsteams etc.) die 3G-Regelung, drinnen wie draußen. Das heißt, auch nicht-immunisierte Personen können mit einem negativen Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.
Hallensport in den Ferien: Tests für nicht-immunisierte Schüler*innen
Schüler*innen unter 18 Jahren unterliegen weiterhin einer Ausnahme: Da sie in der Schule regelmäßig getestet werden genügt der Nachweis über den Schülerstatus, zum Beispiel über einen Schülerausweis. In den anstehenden Faschingsferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen für den Hallensport und die Kabinennutzung allerdings einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen – dieser kann auch unter Aufsicht eines Vereinsvertreters vor Ort als Selbsttest durchgeführt werden.
Zuschauer*innen, Maskenpflicht und Hygienekonzept
In geschlossenen Räumen ist nun eine maximale Zuschauer-Auslastung von 60 Prozent bei nicht mehr als 6.000 Personen erlaubt. Im Freien liegt die Grenze bei maximal 75 Prozent und 25.000 Personen. In beiden Fällen gilt die 3G-Regel.
In allen Stufen gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
Betreiber*innen von Sportstätten bzw. Veranstalter*innen von Sportveranstaltungen müssen weiterhin in allen Stufen ein Hygienekonzept erstellen. Dieses muss folgende Punkte beinhalten: die Umsetzung der Abstandsempfehlung, die Regelung von Personenströmen, die Umsetzung der Zutrittskontrollen, die Umsetzung der Maskenpflicht, die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen, die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, eine rechtzeitige und verständliche Information über die geltenden Hygienevorgaben.
Ergänzende Regelungen für den Spielbetrieb im SBFV:
Pflicht zur Bestätigung der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
Neben der gesetzlichen Verpflichtung des Heimvereins zur Kontrolle der 3G-Nachweise, hat der SBFV-Verbandsvorstand eine “Pflicht zur Bestätigung der Erfüllung der Vorgaben der Corona-VO" für beide am Spiel beteiligten Vereine beschlossen. Demnach müssen neben dem Gastverein auch der Heimverein die Erfüllung der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben zur Teilnahme am Spiel per Unterschrift bestätigen (siehe SpO §49a). Das entsprechende Formular steht unter https://sbfv.de/download/formulare-spielbetrieb zum Download bereit. Das von beiden Vereinen unterschriebene Formular ist vom Heimverein bis 3 Monate nach Saisonende aufzubewahren.
Corona-Spielabsetzungen weiterhin nach Einzelfallprüfung
Aufgrund der derzeit hohen Infektionszahlen müssen wir davon ausgehen, dass es vermehrt zu coronabedingten Ausfällen von Spieler*innen kommen wird. Im Wesentlichen wird die bisherige Absetzungspraxis aus dem Herbst 2021 fortgeführt, nach der Spielabsetzungen nach Einzelfallbewertungen durch die verantwortlichen Verbandsmitarbeiter erfolgen. Eine Übersicht der zuständigen Verbands-/Bezirksmitarbeiter finden Sie hier: https://sbfv.de/corona-fall-im-verein
Details zu den Regelungen sowie die häufigsten Fragen und Antworten finden Sie wie gewohnt auf unserem Corona-Infoportal.
Nachrichtenart:
Coronavirus
tk/bw / © SBFV