Bildungszeit für deine Qualifizierung beantragen
Bildungszeit = bezahlte Freistellung nach BzG BW. Den Antrag stellst du selbst bei deinem Arbeitgeber, nicht bei uns.
Wichtig: Bei Maßnahmen an der Sportschule Steinbach läuft die Bildungszeit über den Badischen Sportbund (BSB) – gib dort den BSB als Veranstalter an. Sonst ist der SBFV der Veranstalter.

Voaussetzungen
- Beschäftigt in Baden-Württemberg (Tätigkeitsschwerpunkt) und seit mind. 12 Monaten beim selben Arbeitgeber.
- Anspruch max. 5 Tage/Jahr, nicht übertragbar – noch nicht ausgeschöpft.
- Maßnahme fällt in die reguläre Arbeitszeit (reine Abend-/Samstagskurse zählen nicht).
- Veranstalter ist anerkannt und Unterricht ø mind. 6 Zeitstunden/Tag (ohne Pausen).
So gehst du vor
- 1. Formular holen: „Antrag auf Bildungszeit“ unter www.bildungszeit-bw.de.
- 2. Ausfüllen: Titel, Inhalt/Lernziele, Art der Maßnahme (DFB-Basis-Coach i. d. R. „Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeit“ → Punkt 9), Veranstalter (BSB bzw. SBFV), Veranstaltungstage mit Zeiten.
- 3. Unterlagen beilegen: Der Passenden Stundenplan kannst du unten herunterladen.
- 4. Einreichen: schriftlich/elektronisch beim Arbeitgeber, spätestens 9 Wochen vor dem ersten Bildungszeittag, aber gerne auch später noch versuchen.
- 5. Entscheidung: Arbeitgeber antwortet innerhalb von 4 Wochen; ohne Antwort gilt der Antrag als bewilligt.
- 6. Nach dem Kurs: Teilnahmebescheinigung (von uns) innerhalb von 8 Wochen beim Arbeitgeber vorlegen.