Präsidium
Dem Präsidium gehören der Präsident, der erste Vizepräsident, der Vizepräsident Spielbetrieb, der Vizepräsident Gesellschaftliche Verantwortung sowie der Vizepräsident Finanzen an. Der erste Vizepräsident ist der ständige Stellvertreter des Präsidenten.
Das Präsidium wird wie der übrige Verbandsvorstand für vier Jahre durch den Verbandstag gewählt. Die Aufgaben sind in § 27 Ziffer 2 der Satzung geregelt.
In der Regel tagt das Präsidium ein Mal pro Monat.