Zum Inhalt springen

Wechselperiode I: Abmeldung bei Vereinswechsel bis zum 30.6. erforderlich

as

Die wichtigsten Punkte zur anstehenden Wechselperiode I vom 1. Juli bis 1. September*, die allgemein im Passwesen zu beachten sind, haben wir hier zusammengefasst:

Abmeldung beim abgebenden Verein bis spätestens 30.06.2025

Will ein Spieler seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler bis spätestens 30.06.2025 abmelden.

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Abmeldung:

  1. Stellvertretende Online-Abmeldung durch den neuen Verein: Der Spieler (bzw. bei Jugendlichen der Erziehungsberechtigte) beauftragt schriftlich den neuen Verein zur stellvertretenden Online-Abmeldung. Mit der Online-Antragstellung auf Vereinswechsel meldet der neue Verein den Spieler beim bisherigen Verein vom Spielbetrieb ab. (Auswahlmöglichkeit in DFBnet Pass-Online: „Abmeldung durch den aufnehmenden Verein“).
    Bitte beachten: In diesem Fall ist der Tag der Antragstellung auf Vereinswechsel in DFBnet Pass-Online auch gleichzeitig der Tag der Abmeldung! Mit der Antragstellung erlischt damit sofort das Spielrecht für den abgebenden Verein. Bitte den Vereinswechsel daher erst nach Abschluss der Spiele (inklusive eventueller Aufstiegs-, Relegations- bzw. Entscheidungsspiele oder Turniere) stellen.
    Zur Fristwahrung des spätesten Abmeldedatums ist der Antrag auf Vereinswechsel jedoch bis spätestens zum 30.06.2025 zu stellen. Bei zu später Abmeldung ist kein sofortiges Spielrecht für den neuen Verein möglich!
  2. Schriftliche Abmeldung: Der Spieler (bzw. bei Jugendlichen der Erziehungsberechtigte) meldet sich schriftlich und per Einschreiben beim bisherigen Verein ab. Die Abmeldung ist an eine offizielle Postanschrift (z. B. Geschäftsstelle, Vorstand, Abteilungsleiter, Jugendleiter) zu schicken. Mit dem Einschreibebeleg oder einer schriftlichen Kündigungsbestätigung kann der neue Verein danach dann online in DFBnet Pass-Online den Antrag auf Vereinswechsel stellen (Auswahlmöglichkeiten in DFBnet Pass-Online: „Per Post/Einschreibebeleg liegt vor“ oder „Ordnungsgemäße Abmeldung liegt vor“ (bei vorliegender schriftlicher Kündigungsbestätigung)).

Wechselperioden im Aktivenbereich (Herren|Frauen|A-Junioren|B-Juniorinnen)

Im Aktivenbereich (Herren|Frauen|A-Junioren (Jahrgänge 2006 und 2007)|B-Juniorinnen (Jahrgänge 2008 und 2009)), kann nur innerhalb von zwei Wechselperioden der Verein gewechselt werden (gilt auch für internationale Vereinswechsel). Die Wechselperiode I endet am 31.08.2025*.

Nachträgliche Zustimmung im Aktivenbereich (Herren|Frauen|A-Junioren|B-Juniorinnen) muss bis spätestens 31.08.2025* beantragt sein

Eine Spielrechtsänderung aufgrund einer nachträglichen Zustimmung muss im Aktivenbereich (Herren|Frauen|A-Junioren|B-Juniorinnen) bis spätestens 31.08.2025* online in DFBnet Pass-Online beantragt werden. Die Beantragung ist nur durch den aufnehmenden Verein möglich. Dem aufnehmenden Verein muss in diesem Fall die schriftliche, nachträgliche Zustimmung des abgebenden Vereins oder der Nachweis der Zahlung der festgelegten Ausbildungsentschädigung vorliegen.

Wechselperioden gelten nicht für den Jugendbereich B-Junioren|C-Juniorinnen und jünger

Im Jugendbereich (B-Junioren|C-Juniorinnen und jünger) kommen die Wechselperioden nicht zur Anwendung. Hier muss jedoch als spätester Abmeldetag der 30.06.2025 beachtet werden. Dies bedeutet, dass ein sofortiges Spielrecht für einen neuen Verein grundsätzlich nur möglich ist (bei Zustimmung des abgebenden Vereins), wenn sich der Spieler bis zum 30.06.2025 beim alten Verein abgemeldet hat (Abmeldemöglichkeiten siehe oben).

Ab wann wird das Freundschaftsspielrecht und das Pflichtspielrecht erteilt?

Das Freundschaftsspielrecht wird grundsätzlich ab dem Tag der Online-Antragsstellung erteilt (Ausnahme: Bei internationalen Vereinswechseln ab dem Tag der DFB-Freigabe). Sollte der Vereinswechsel systemtechnisch in DFBnet Pass-Online noch nicht durchgeführt worden sein (z. B. weil die 14-Tages-Frist zur Online-Abmeldung des abgebenden Vereins noch läuft), ist der Spieler bei einem eventuellen Freundschaftsspiel als „freier Spieler“ im elektronischen Spielbericht anzulegen.

Die Erteilung des Pflichtspielrechts hängt grundsätzlich vom Eingang der vollständigen Unterlagen sowie der Zustimmung/Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins zum Vereinswechsel ab. Von einem Einsatz als „freien Spieler“ in einem Pflichtspielrecht raten wir ausdrücklich ab.

Den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anträge können Sie jederzeit online in DFBnet Pass-Online einsehen (Modul ANTRAGSTELLUNG – Antragsübersicht).

 

*Fristverlängerung für Ende Wechselperiode I

Nachdem der 31.08. in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, verlängert sich die Frist zur Antragstellung gemäß § 193 BGB auf den nächsten Werktag. Dies ist der Montag, 01.09.2025.