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Verbandsehrungen

Zusätzlich zur Aktion Ehrenamt gibt es die Möglichkeit, verdiente Funktionäre, Spieler*innen und Schiedsrichter*innen über verschiedene Verbandsehrungen auszuzeichnen.

Die Verbandsehrungen sind in der Ehrungsordnung des SBFV festgelegt. Für langjährige Vereinstätigkeiten in verantwortlicher Position, in der Regel ein Wahlamt im Vereinsvorstand, kann die Verbandsehrennaldel und später die silberene bzw. goldene Verbandsehrennadel verliehen werden. Die Verbandsehrenurkunde können ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter erhalten, die sich um den Fußballsport innerhalb des Vereins ganz besonders verdient gemacht haben und bei denen die Voraussetzungen für die Verleihung der Ehrennadel nicht gegeben sind.

Vereine können anlässlich ihrer 25-, 50-, 75- und 100-jährigen Vereinsjubiläen durch Verleihung des Ehrenbriefes ausgezeichnet werden.

Wie kann ich eine Ehrung beantragen?

Anträge von Vereinen sind zu den vom Verbandsvorstand festgesetzten Terminen ausschließlich über das DFBnet online bei den Bezirksvorsitzenden einzureichen. Bei Fragen hierzu steht ihnen Anita Gerber (anita.gerber(at)sbfv.de) als Ansprechpartnerin der SBFV-Geschäftsstelle zur Verfügung.
 

Auszug aus der Ehrungordnung

a) Verleihung der Verbandsehrennadel Die Ehrennadel können ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter erhalten, die zehn Jahre dem engeren Vorstand gemäß der geltenden Vereinssatzung angehören und nicht länger als drei Jahre ausgeschieden sind.

b) Verleihung der silbernen Verbandsehrennadel Die silberne Ehrennadel können ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter erhalten, die nach der Verleihung der Ehrennadel weitere fünf Jahre dem engeren Vorstand gemäß der geltenden Vereinssatzung angehören und nicht länger als drei Jahre ausgeschieden sind.

c) Verleihung der goldenen Verbandsehrennadel Die goldene Ehrennadel können ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter erhalten, die nach der Verleihung der silbernen Ehrennadel weitere fünf Jahre dem engeren Vorstand gemäß der geltenden Vereinssatzung angehören und nicht länger als drei Jahre ausgeschieden sind.

d) Der zu Ehrende muss bereits eine entsprechende Ehrung seines Vereins erhalten haben.

e) Ist die Gesamtzeit der Tätigkeit erfüllt, die vorgesehene Frist von fünf Jahren in den Fällen des § 3 Buchst. b) und c) jedoch nicht eingehalten, kann die Ehrung auch vorgenommen werden.

f) Verleihung der Verbandsehrenurkunde Die Ehrenurkunde können ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter erhalten, die zehn Jahre verdienstvolle Tätigkeit an verantwortlicher Stelle des Vereins geleistet oder sich um den Fußballsport innerhalb des Vereins ganz besonders verdient gemacht haben und bei denen die Voraussetzungen für die Verleihung der Ehrennadel nicht gegeben sind.

Anlässlich ihrer 25-, 50-, 75- und 100-jährigen Vereinsjubiläen werden Vereine durch Verleihung des Ehrenbriefes ausgezeichnet.

a) Ernennung zum Ehrenmitglied der SR-Vereinigung
Zu Ehrenmitgliedern können Schiedsrichter ernannt werden, die sich um das Schiedsrichterwesen besonders verdient gemacht haben und mindestens zehn Jahre Mitglied im Verbands- oder 15 Jahre Mitglied im Bezirksschiedsrichterausschuss waren.
b) Verleihung der Bezirksschiedsrichternadel für mindestens 10-jährige verdienstvolle und aktive Mitgliedschaft in der jeweiligen Schiedsrichtervereinigung.
c) Verleihung der silbernen Bezirksschiedsrichternadel für mindestens 15-jährige verdienstvolle und aktive Mitgliedschaft in der jeweiligen Schiedsrichtervereinigung.
d) Verleihung der silbernen Verbandsschiedsrichternadel für mindestens 20-jährige verdienstvolle und aktive Mitgliedschaft in der jeweiligen Schiedsrichtervereinigung.
e) Verleihung der goldenen Verbandsschiedsrichternadel für mindestens 25-jährige verdienstvolle und aktive Mitgliedschaft in der jeweiligen Schiedsrichtervereinigung.
f) Tätigkeiten als Lehrwart, Beobachter, Pate, Betreuer oder die Ausübung eines sonstigen, offiziell gewählten Amts im Schiedsrichterwesen zählen als aktive Mitgliedschaft.
g) Verleihung der goldenen Bezirksschiedsrichternadel
Diese Ehrung kann auch an Nichtmitglieder verliehen werden, die sich langjährig um das Schiedsrichterwesen oder den Fußballsport  erdient gemacht haben.
h) Verleihung des Ehrenbriefs für mindestens 40-jährige verdienstvolle und aktive Mitarbeit in der jeweiligen Schiedsrichtervereinigung bei Mitgliedern, bei denen die Voraussetzungen für die Ernennung zum Ehrenmitglied nicht gegeben sind.

a) Ernennung zum Ehrenpräsidenten
Die Ernennung zum Ehrenpräsidenten setzt neben besonders tatkräftiger Mitarbeit ein langjähriges Wirken als Präsident oder Vizepräsident des Verbandes voraus.
b) Ernennung zum Ehrenmitglied
Zu Ehrenmitgliedern können Vorstandsmitglieder des Verbandes ernannt werden, die sich um den Fußballsport lange Jahre besonders verdient gemacht haben.
c) Ernennung zum Ehrenvorsitzenden seines Ausschusses bzw. seiner Kommission
Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden seines Ausschusses bzw. seiner Kommission setzt neben besonders tatkräftiger Mitarbeit ein langjähriges Wirken als Vorsitzender dieses Ausschusses bzw. dieser Kommission voraus.
d) Verleihung der Verbandsehrennadel
Die Ehrennadel können Verbandsmitarbeiter erhalten, die fünf Jahre verdienstvolle Tätigkeit als Verbandsmitarbeiter in einem Bezirks- oder Verbandsausschuss oder 10 Jahre in anderen Bereichen geleistet haben.
e) Verleihung der silbernen Verbandsehrennadel
Die silberne Ehrennadel können Verbandsmitarbeiter erhalten, die nach der Verleihung der Ehrennadel weitere fünf Jahre verdienstvolle Tätigkeit als Verbandsmitarbeiter geleistet haben.
f) Verleihung der goldenen Verbandsehrennadel
Die goldene Ehrennadel können Verbandsmitarbeiter erhalten, die nach der Verleihung der silbernen Ehrennadel weitere fünf Jahre verdienstvolle Tätigkeit als Verbandsmitarbeiter geleistet haben. Ist die Gesamtzeit der Tätigkeit erfüllt, die vorgesehene Frist von fünf Jahren in den Fällen des § 2 Buchst. e) und f) jedoch nicht eingehalten, kann die Ehrung auch vorgenommen werden.