Vereinswechsel & Spielrecht im Jugendbereich
Hier finden Sie die Besonderheiten zum Vereinswechsel im Jugendbereich.
Stichworte zum Jugend-Vereinswechsel/Spielrechte
Altersklasse | Jahrgänge |
A-Junioren | 2005/2006 |
B-Junioren / B-Juniorinnen | 2007/2008 |
C-Junioren / C-Juniorinnen | 2009/2010 |
D-Junioren / D-Juniorinnen | 2011/2012 |
E-Junioren / E-Juniorinnen | 2013/2014 |
F-Jugend | 2015/2016 |
G-Jugend | 2017 und jünger |
Älter A-Junioren-Jahrgang = 2005 (Geb. 01.01.2005 - 31.12.2005)
Älter B-Juniorinnen-Jahrgang = 2007 (Geb. 01.01.2007 - 31.12.2007)
Diese Jahrgänge wechseln zu den Bestimmungen der Aktiven, insbesondere muss die Abmeldung bis zum 30.6. erfolgen. Dies gilt auch für die Spieler/-innen, die in der neuen Saison zum älteren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang gehören.Freigabe für Aktivmannschaften
Voraussetzung:
- schriftlicher Antrag des Vereins unter Verwendung des Vordruckes an die Verbandsgeschäftsstelle (nur für Spieler, die das 18. Lebensjahr, oder Spielerinnen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
- schriftliche Einverständniserklärung der Eltern
- ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
A-Junioren des älteren Jahrgangs, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können auf Antrag eine Spielerlaubnis für alle Herrenmannschaften ihres Vereins erhalten.
A-Junioren, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sind für alle Herrenmannschaften ihres Vereins teilnahmeberechtigt, ohne dass es eines besonderen Antrags bedarf. Ein Eintrag auf dem Pass erfolgt nicht mehr.
B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können auf Antrag eine Spielerlaubnis für alle Frauenmannschaften ihres Vereins erhalten.
B-Juniorinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind für alle Frauenmannschaften ihres Vereins teilnahmeberechtigt, ohne dass es eines besonderen Antrags bedarf. Ein Eintrag auf dem Pass erfolgt nicht mehr.Spielrecht
Abmeldung | Antrag | Zustimmung | Spielrecht |
bis 30.6. | bis 31.10. | ja | ab Antragseingang |
bis 30.6. | bis 31.10. | nein | ab 1.11. |
bis 30.6. | nach 31.10. | ja | ab Antragseingang |
bis 30.6. | nach 31.10. | nein | ab Antragseingang |
nach 30.6. | ja | 3 Monate nach Abmeldung | |
nach 30.6. | nein | 3 Monate nach Abmeldung bzw. |
Für die Junioren/Juniorinnen gelten die Wechselperioden nicht. Ein Wechsel ist ganzjährig möglich.
Die Abmeldung für Junioren/Juniorinnen muss bis zum 30.6. erfolgen.