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Wechselperioden

Vereinswechsel im Aktiv-Bereich sind in den zwei Wechselperioden möglich.

Die Wechselperiode I läuft vom 1.7. bis zum 31.8. für Amateurspieler, bzw. bis zum 1.9. für Vertragsspieler.

Will ein Spieler innerhalb der Wechselperiode I im Aktiv-Bereich seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler bis spätestens zum 30. Juni nachweisbar abmelden. Vereine, die für das DFBnet-Modul „Passantrag Online“ registriert sind, können über das Modul eine stellvertretende Abmeldung für den Spieler vornehmen.

Der Vereinswechselantrag mit Unterlagen muss bis zum 31.8. für Amateure und bis zum 1.9. für Vertragsspieler bei der Geschäftsstelle vorliegen (schriftlich oder per DFBnet). Eine fehlende Zustimmung des abgebenden Vereins kann durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung nach § 16 Ziffer 3.2.1. bis 3.2.3 der Spielordnung (SpO) ersetzt werden. Auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.8. bzw. 1.9. vorliegen. Weitere Informationen rund um den Vereinswechsel finden Sie im Vereinswechsel A-Z.

Die Wechselperiode II läuft vom 1.1. bis zum 31.1. für Amateurspieler, bzw. bis zum 1.2. für Vertragsspieler.

Für Wechselperiode II gilt:

  • Die Abmeldung muss bis zum 31.12. erfolgen.
  • Der Antrag auf Vereinswechsel muss bis zum 31.1. (Amateure), 1.2. (Vertragsspieer) bei der Geschäftsstelle vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden.
  • Auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.1. auf der Geschäftsstelle vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden.
  • In der Wechselperiode II kann die Zustimmung nichtdurch die Zahlung der Entschädigung ersetzt werden.

Die Spielerlaubnis wird ab dem Eingang des Antrages auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens ab dem 1.1. erteilt, wenn der abgebende Verein dem Wechsel zustimmt. Stimmt der abgebende Verein dem Wechsel nicht zu, kann frühestens 6 Monate nach dem Tag des letzten Spieles die Spielerlaubnis erteilt werden.

Auch beim Abschluß eines Vertrages als Vertragsspieler ist die Zustimmung des abgebenden Vereins notwendig.

Die Wechselperioden gelten nicht für den Juniorenbereich. Hier sind also die o.g. Fristen nicht einzuhalten, die Berechnung der Spielzeit richtet sich nach den Bestimmungen der Jugendordnung (§ 7 und 8). Eine Ausnahme bilden der ältere A-Junioren und der ältere B-Juniorinnen-Jahrgang. Diese wechseln nach den Bestimmungen der Aktiven wie oben beschrieben.